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Gerüstbau und Vermietung

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Baurichtlinie nach DIN EN 12811

Baurichtlinie nach DIN EN 12811 – INFO: Dimensionierung und Konstruktion der unterschiedlichen Gerüste im Gerüstbau

Baurichtlinie nach DIN EN 12811 für temporäre Konstruktionen

Die verbindliche Richtlinie als Grundlage für die Dimensionierung und Konstruktion der unterschiedlichen Gerüste im Gerüstbau wird formuliert in der DIN EN 12811. Die hier festgeschriebenen Normen definieren exakt, wie temporäre Konstruktionen für Bauwerke – wie Baugerüste im Amtsdeutsch bezeichnet werden – beschaffen sein müssen, damit sie den sicherheitstechnisch notwendigen Anforderungen entsprechen. So werden alle Gerüste klassifiziert nach drei Gerüstklassen, der Breitenklasse, der Höhenklasse und der Lastklasse. Für jeder dieser Klassen gibt es weitere Definitionen:

Die Lastklasse legt die grundsätzliche Verwendung eines Gerüstes fest. Sie ist untergliedert in sechs verschiedene Lastklassen:

  • Lastklasse 1 = Durchführung von Inspektionsarbeiten.
  • Lastklasse 2 = Arbeiten auf Gerüsten, bei denen keinerlei Lagerung von Baustoffen oder Bauteilen erfolgt.
  • Lastklasse 3 = Arbeiten auf dem Gerüst, die mit der Lagerung / Zwischenlagerung von leichten Baustoffen oder Bauteilen einhergehen.
  • Lastklasse 4 bis 6 = Arbeiten auf dem Gerüst, bei denen eine Lagerung von schweren Baustoffen oder Bauteilen unvermeidbar ist und die einer Breitenklasse von mindestens W 09 entsprechen.

 

Die Breitenklasse definiert sieben Breitenklassen. In 30-cm-Schritten reicht sie ausgehend von 60 cm Minimal-Breite bis hin zu Gerüstbreiten von 2,40 Meter. Bei der Ermittlung der benötigten Gerüstbreite entscheidet neben der Art der geplanten Arbeiten der Faktor Absturzgefahr, welche der Breitenklassen erfüllt werden muss.

Baurichtlinie nach DIN EN 12811

Die Höhenklasse. Sie wird aufgegliedert in zwei Höhenklassen. Diese beiden Höhenklassen unterscheiden sich in der Definition der lichten Durchgangshöhe. Diese beträgt im Fall der H1-Höhenklasse bei unter 1,90 im Bereich des Stellrahmens. Alles darüber wird kategorisiert als H2-Höhenklasse.

Ein Großteil der in Deutschland eingesetzten modular kombinierbaren Systemgerüste, fällt dabei in die Kategorie H1.

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